die CDU-Fraktion hält für das weitere Vorgehen und insbesondere für die Beseitigung diverser Streitpunkte im Zusammenhang mit einem möglichen Ausbau bzw. Nichtausbau der K 60 in Lübbecke-Obermehnen eine grundlegende und einvernehmliche Lösung mit der Stadt Lübbecke für erforderlich. Die Basis für eine einvernehmliche Lösung sehen wir dafür in folgenden Eckpunkten und erheben diese hiermit zum Antrag:
Friedrich Klanke, Vorsitzender der Kreistagsfraktion1. Die K 60 zwischen der L 876 auf Hüllhorster Gemeindegebiet (Oberbauerschaft) und der B 65 in Blasheim wird zur Stadtstraße abgestuft. Für das Teilstück der K 60 auf dem Gemeindegebiet Hüllhorst, dort ist bekanntlich die Bezeichnung K 41 mit rund 1 km Länge) erfolgt entsprechend die Abstufung zur Gemeindestraße.
2. Der Kreis Minden-Lübbecke verzichtet gegenüber der Stadt Lübbecke auf die im Streit anstehenden Kosten in Höhe von 431.000 € und nimmt seine eingereichte Leistungsklage somit zurück.
3. Für den Ausgleich der unterschiedlichen Finanzinteressen, die Stadt würde mit dem Abschnitt bis zur B 65 ein längeres Teilstück übernehmen als bislang verhandelt, zahlt der Kreis über den Verzicht der 431.000 € hinaus einen weiteren einmaligen Betrag an die Stadt Lübbecke. Dieser Betrag würde zumindest Teilkosten zu berücksichtigen haben, die der Kreis als Eigenanteil bei Realisierung der derzeitigen Planung bei Landesförderung (Vollausbau) bzw. an Sanierungskosten für die Beseitigung von Fahrbahnschäden (Deckenerneuerung) als Straßenbaulastträger aufwenden müsste.
Begründung:
Nicht nur die CDU-Kreistagsfraktion vertritt bereits seit Jahrzehnten die Auffassung, dass aus bekannten Gründen ein Vollausbau der K 60 im Bereich des Wiehengebirges abzulehnen ist. Diese Auffassung findet politisch einen immer breiteren Konsens und entspricht auch der Meinungsbildung der Bevölkerung in Obermehnen und Umgebung sowie planungsrechtlichen Betrachtungen des Straßennetzes im Kreisgebiet. Die K 60 eignet sich eben nicht als Entlastungs- oder Umgehungsstraße für die Bundestraße 239!
Angesichts des bisherigen und sich erfreulicherweise jetzt offensichtlich abschwächenden Dauerstreites auch auf Verwaltungsebene zwischen Kreis und Stadt hinsichtlich der K 60, muss es das Ziel sein, eine dauerhafte Lösung zu finden.
Unter Berücksichtigung des Gerichtsurteiles zur Aufstufung des über Jahrzehnte in Trägerschaft der Stadt Lübbecke wahrgenommenen Teilstückes der K 60 im Bereich von Obermehnen (Wiehengebirge) zur Kreisstraße hat ein grundlegender Konsens über die Trägerschaft der jetzigen Kreisstraße oberste Priorität. Dies ist auch deshalb
wichtig, um damit straßenrechtliche und ausbaurechtliche Fragen einvernehmlich klären zu können (einschl. noch ausstehender Verhandlungen mit der Bezirksregierung).
Eine Abstufung des "Kreisstraßenzuges" zwischen der L 876 und der B 65 würde den gesetzlichen Vorgaben des Landes (Straßen-und Wegerecht) aus unserer Sicht voll gerecht. Somit wäre eine Zustimmung durch die Bezirksregierung in Detmold zu erwarten.
Ob evtl. alternative Lösungen dazu, wie Abstufung nur eines Teilstückes der K 60 im Bereich Wiehengebirge zu einer Gemeindeverbindungsstraße (Streckenführung bis zum Krankenhaus) den straßenrechtlichen und planungsrechtlichen Fragen gerecht würden und politisch in Lübbecke überhaupt als Alternative gewünscht sind, könnte
parallel geprüft werden.
Hinsichtlich dieses Antrages und der unter 1 bis 3 genannten Eckpunkte weise ich darauf hin, dass ich mit den Vorsitzenden der übrigen Kreistagsfraktionen bereits Kontakt aufgenommen habe. Erste Rückmeldungen lassen eine grundsätzliche Zustimmung und einen breiten Konsens in der Kreispolitik dafür erwarten. Ich habe ebenfalls Bürgermeister Eckhard Witte über diese Vorschläge telefonisch informiert.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Friedrich Klanke
Vorsitzender